Impressum und AGB

  • Betreiber der Seite:
    Selina Steffen und Cris Jetzer
    Churfirstenstrasse 8
    8304 Wallisellen
    contact@inarisphotofilm.com

  • Für Hochzeiten wird ein Vertrag erstellt. Alle anderen Aufträge werden durch eine Offerte geregelt. Durch die schriftliche Bestätigung (E-Mail) der von inaris zugestellten Offerte gilt ein Auftrag als gebucht und die AGB als bestätigt. Die gebuchte Zeit kann nicht in zwei oder mehr Teile aufgeteilt werden.

  • Bei einer Buchung wird ein Depot fällig. Die Rechnung für den Auftrag wird nach der Auslieferung der Fotos und/oder Videos per Mail geschickt und ist innerhalb von 30 Tagen zahlbar.

  • Zusätzliche Anwesenheitsstunden können bei Bedarf im Voraus oder am Tag des Shootings (je nach Kapazität) dazu gebucht werden. Der Preis hängt vom gebuchten Paket ab. Abgerechnet wird pro angefangene Viertelstunde. Die Rechnung für die Zusatzstunden wird nach dem Auftrag per Mail ausgestellt.

  • Fahrtkosten sind ab 8304 Wallisellen bis 80 km inklusive - zusätzlich gefahrene km werden mit CHF 0.80/km abgerechnet.

    Falls die Anreise am Morgen oder die Rückreise am Abend nach dem Auftrag nicht mehr möglich/zumutbar ist, muss inaris eine Hotel-Übernachtung bezahlt werden.

    Die Hotelbuchung übernimmt inaris nach Absprache mit dem Kunden selbst.

    Die effektiven Reisekosten und Spesen werden nach dem Auftrag mit der Schlussrechnung verrechnet.

  • Die Bildgestaltung und künstlerisch-technische Gestaltung sowie eine eigene Auswahl der Bilder bleiben inaris vorbehalten. Es gibt keine verbindliche Mindestanzahl an Bildern, die dem Kunden am Ende zur Verfügung gestellt werden. Unabhängig hiervon respektieren die Auftraggeber die künstlerischen Freiheiten und den individuellen Stil der Fotografin. Die Auftraggeber sind sich bewusst, dass die Arbeiten von diesem Stil stets geprägt sind. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen.

    Im Preis der Reportage ist eine professionelle Bearbeitung, jedoch keine ausführliche Portraitretusche (Hautbearbeitung, etc.) enthalten. Diese wird auf Wunsch separat in Auftrag genommen und mit CHF 120 in Rechnung gestellt. Die Mindestdauer beträgt eine halbe Stunde. Es wird pro angefangene Viertelstunde abgerechnet.

  • Die künstlerisch-technische Gestaltung sowie eine eigene Auswahl der Clips bleiben dem Videografen vorbehalten. Es gibt keine verbindliche Mindestanzahl an Aufnahmen, die dem Kunden am Ende zur Verfügung gestellt werden. Unabhängig hiervon respektieren die Auftraggeber die künstlerischen Freiheiten und den individuellen Stil des Videografen. Die Auftraggeber sind sich bewusst, dass die Arbeiten von diesem Stil stets geprägt sind. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen.

    Im Preis der Reportage ist eine professioneller Schnitt und Farbkorrekturen, jedoch keine Spezialeffekte enthalten. Diese können auf Wunsch separat in Auftrag genommen und mit CHF 120 /h in Rechnung gestellt. Die Mindestdauer beträgt eine halbe Stunde. Es wird pro angefangene Viertelstunde abgerechnet.

  • Jegliche Beanstandungen sind inaris spätestens nach 5 Tagen nach Auslieferung zu melden. Im Anschluss gelten die Digitalen Assets als angenommen. Änderungswünsche, die nach Ablauf dieser 5 Tage an inaris gelangen, werden mit einem Stundensatz von CHF 120 verrechnet. Die Mindestdauer beträgt eine halbe Stunde. Es wird pro angefangene Viertelstunde abgerechnet.

  • inaris stehen die Urheberrechte an den von ihnen angefertigten Video- und Fotoaufnahmen nach dem Urhebergesetz zu. inaris erhält als Urheberin das Recht, ausgewähltes Bildmaterial kostenlos für Werbezwecke zu verwenden, z.B. Webseiten, Visitenkarten, Preislisten, Flyer, Broschüren, Wettbewerbe, Inserate, Internetseiten, Soziale Netzwerke (Facebook, Instagram etc.) Sedcards etc.. inaris hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Printmedien), bei Ausstellungen, Werbung, Gesprächen und Präsentationen mit potenziellen Auftraggebern, auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen und Referenzen anzugeben.

    Der Kunde ist berechtigt, die entstandenen Video- und Fotoaufnahmen ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung für private Zwecke (Social Media, Print, eigene Website etc.) zu verwenden. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken. Das Nutzungsrecht geht erst mit vollständiger Begleichung aller ausstehenden Rechnungen an den Kunden über.

    Eine entgeltliche Nutzung der Video- und Fotoaufnahmen bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung von inaris. Gleiches gilt im Fall einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Video- und Fotoaufnahmen, auch bei Foto-Composings, Montagen oder sonstiger Manipulationen.

    Eine Weitergabe an Dritte (Dienstleister, Blogs etc.) darf erst nach schriftlicher Zustimmung beider Parteien (inaris & Kunde) erfolgen. inaris ist immer und ausnahmslos bei Veröffentlichung der Video- und Fotoaufnahmen zu markieren (Instagram, Facebook), bzw. wo nicht möglich, mit der Website (www.inarisphotofilm.com) zu nennen. Bitte allen so mitteilen, sollten die Bilder vom Kunden an Dritte weitergeleitet werden.

    Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder sonstige Rohdateien, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist.

    Für inarisist es wichtig, Video- und Fotoaufnahmen von Shootings, Events & Hochzeiten zu veröffentlichen, um andere Kunden von der Qualität ihrer Arbeit überzeugen zu können. Sollte eine Veröffentlichung gänzlich verboten sein, wird ein Aufpreis verrechnet. Ein Verbot zur Veröffentlichung muss inaris zwingend VOR dem Auftrag mitgeteilt werden. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Veröffentlichung erlaubt ist. Video- und Fotoaufnahmen von Kindern & Babys werden niemals ohne Erlaubnis veröffentlicht.

    Bei Veranstaltungen / Hochzeiten oder anderen Anlässen hat der Auftraggeber / das Brautpaar die Einwilligung der anwesenden, abgebildeten Personen, respektive deren Erziehungsberechtigte oder Vormund einzuholen und haftet für dieses allein.

  • Das Depot wird in keinem Fall rückerstattet.

    Stornierungen und Verschiebungen haben telefonisch oder schriftlich (E-Mail) zu erfolgen.

    Terminverschiebung

    Falls das gebuchte Datum aufgrund der Wetterlage verschoben werden muss, ist dies möglich. Falls inaris das neue Datum im Voraus nicht kannte und nicht wahrnehmen kann, hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Depots.

    Kündigungsbedingungen

    Bis 2 Monate vor dem Termin: 60 % des Angebots

    Bis 1 Monat vor dem Termin: 80 % des Angebots

    Ab 2 Wochen vor dem Termin: 100 % des gebuchten Angebots. Es wird ein Gutschein für 50% des Auftrages ausgestellt.

    Kündigungsbedingungen Hochzeiten

    Bis 4 Monate vor dem Termin: 60 % des Angebots

    Bis 3 Monate vor dem Termin: 80 % des Angebots

    Ab 2 Monaten vor dem Termin: 100 % des gebuchten Angebots. Es wird ein Gutschein für 50% des Auftrages ausgestellt.

    Erfolgt die Stornierung seitens Auftraggeber aufgrund Absage des Events wegen nachweislich schwerwiegendem Krankheitsfall oder Todesfall, liegt die Höhe der Entschädigung im eigenen Ermessen von inaris.

  • Die Anzahl der auszuhändigenden Fotos hängt massgeblich von der jeweils individuellen Präsenzzeit sowie den möglichen Motiven ab. Eine Mindestzahl an Fotos kann weder festgelegt, noch gefordert werden. Es liegt im Ermessen der Fotografin, welche Fotos für die Reportage verwendet werden. Bei einer Reportage entstehen pro Stunde im Durchschnitt ca. 30-50 verwertbare Bilder. Diese Zahl kann jedoch aufgrund verschiedener Faktoren nach oben oder unten abweichen (z. B. Programmpunkte, Anzahl Gäste, Location etc.).

    Die Auslieferung der Bilder erfolgt innerhalb von 3-6 Wochen nach Auftrag im JPG Format und in hoher Auflösung als Download-Link / bei Aufträgen ab 3h in einer Online-Galerie. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist nicht inklusive, können aber zu einem Aufpreis erworben werden.

    Nach dem Erhalt der Bilder ist der Auftraggeber allein verantwortlich für die ordnungsgemässe Aufbewahrung und Sicherheit der Dateien. Es empfiehlt sich eine Sicherung des Bildmaterials auf mindestens einem weiteren Datenträger.

    inaris sichert die abgegebenen Fotos für max. 2 Jahre nach Auftrag, in dieser Zeit können Datenträger und einzelne Fotos kostenpflichtig nachbestellt werden. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. inaris versichert, die finalen Fotos für die Dauer von 12 Monaten aufzuheben, danach können keine Ansprüche gestellt werden. Die Online-Galerie bleibt für 6 Monate verfügbar.

  • Die Dauer der auszuhändigenden Videos hängt massgeblich von der jeweils individuellen Präsenzzeit sowie den möglichen Motiven ab. Es liegt im Ermessen des Videografen, welche Aufnahmen für den finalen Film verwendet werden.

    Die Auslieferung des Filmes erfolgt innerhalb von 1-3 Monaten nach Auftrag im MOV/MP4 Format und in hoher Auflösung als Download-Link. Die Abgabe von Rohdaten ist nicht inklusive, können aber zu einem Aufpreis erworben werden.

    Nach dem Erhalt des Filmes ist der Auftraggeber allein verantwortlich für die ordnungsgemässe Aufbewahrung und Sicherheit der Dateien. Es empfiehlt sich eine Sicherung des Filmes auf mindestens einem weiteren Datenträger.

    inaris sichert die abgegebenen Filme für max. 2 Jahre nach Auftrag, in dieser Zeit können Videos kostenpflichtig nachbestellt werden. Die Aufbewahrung der Videos ist nicht Teil des Auftrags. Der Videograf versichert, die finalen Filme für die Dauer von 12 Monaten aufzuheben, danach können keine Ansprüche gestellt werden.

  • Ist es inaris aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik etc.) nicht möglich den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb der Frist zu liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf inaris.

    Bei Verhinderung aufgrund höherer Gewalt versucht inaris bestmöglich einen Ersatz zu finden, es kann jedoch keine Garantie gewährleistet werden.

    Das bereits getätigte Depot wird dem Kunden zurückbezahlt, falls kein Ersatz gefunden werden kann.

  • Die mit inaris abgeschlossenen Auftragsbestätigungen, Offerten und Verträge unterliegen dem Schweizer Recht.

    Alle Änderungen und Ergänzungen, die die AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form.

    inaris behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.

    Die AGB unterliegen dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist der Wohnort von inaris.

    Diese AGB sind gültig ab 31. Oktober 2023.